Beim Antrag auf Vorsteuervergütung ist darauf zu achten, insbesondere Bezug auf mögliche Anzahlungsrechnungen zu nehmen. Andernfalls könnte das Finanzamt nur die Schlussrechnungen anerkennt und die Vorsteuer der bezahlten Anzahlungsrechnung nicht berücksichtigen.
Bei der Vorsteuervergütung ist also zu empfehlen, im Antragsverfahren die Schluss- und Anzahlungsrechnungen gesondert auszuweisen, um Missverständnisse mit den Behörden zu vermeiden.
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