top of page

Vorsteuervergütungsverfahren

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 5. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Beim Antrag auf Vorsteuervergütung ist darauf zu achten, insbesondere Bezug auf mögliche Anzahlungsrechnungen zu nehmen. Andernfalls könnte das Finanzamt nur die Schlussrechnungen anerkennt und die Vorsteuer der bezahlten Anzahlungsrechnung nicht berücksichtigen.


Bei der Vorsteuervergütung ist also zu empfehlen, im Antragsverfahren die Schluss- und Anzahlungsrechnungen gesondert auszuweisen, um Missverständnisse mit den Behörden zu vermeiden.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page