Zuschläge zur Sonntags-. Feiertags- und Nachtarbeit sind unter gewissen Voraussetzungen lohnsteuerfrei. Hierbei ist jedoch nicht nur die aktive Tätigkeit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Auch die Fahrt im Mannschaftsbus von angestellten Sportlern und Betreuern zu einem Auswärtsspiel zählt zu der notwendigen Arbeitszeit und ist nicht der arbeitsfreien Reisezeit zuzuordnen, sodass die entsprechenden Zuschläge durch den Arbeitgeber lohnsteuerfrei sein können.
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