Im Rahmen der staatlichen Fördermaßnahmen für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, wurde die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende verlängert und ausgeweitet.
Demnach gilt für die Überbrückungshilfe III eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Für Künstler und Kulturschaffende wird die Neustarthilfe für Soloselbständige sodann beantragungsfähig sein.
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