Wer gewissenhaft Belege für die jährliche Einkommensteuererklärung sammelt, kann von hohen Steuererstattungen profitieren. Das Steuerrecht ist jedoch sehr umfangreich und kaum einer hat einen Überblick welche Unterlagen für die Steuererklärung benötigt werden.
Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollten in jedem Fall gesammelt werden, unabhängig davon ob die Leistungen für den eigenen Haushalt oder für eine vermietete Immobilie erbracht werden.
Nebenkostenabrechnung
Vermieter legen Kosten für Handwerker- bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen oftmals auf Ihre Mieter um. Mieter sollten daher Ihre Nebenkostenabrechnung aufbewahren um diese Kosten so in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können.
Spenden
Wer Gutes tut, wird vom Staat belohnt. Geleistete Spenden können steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Um geleistete Zahlungen nachweisen zu können sind Spendenquittungen aufzubewahren. Bei Spenden bis 200,00 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.
Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien
Wer politische Parteien durch eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag unterstützt kann diese Zahlungen ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigen. Entsprechende Belege oder Kontoauszüge sind aufzubewahren.
Angestelltenverhältnis/Aus- und Weiterbildung
Sämtliche Belege über Aufwendungen, die mit Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis in Verbindung gebracht werden können sollten gesammelt werden. Selbiges gilt für Belege über Aus- und Weiterbildungskosten. Gemeint sind beispielsweise Belege über Lehrgangs- oder Seminarkosten, Teilnahmebescheinigungen, Belege über Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Berufskleidung, Bürobedarf und Fachliteratur.
Versicherungen
Auch Versicherungspolicen sowie Bescheinigungen über gezahlte Versicherungsbeiträge sollten für die Steuererklärung gesammelt werden. Geleistete Zahlungen wirken sich unter Berücksichtigung von verschiedenen Höchstbeträgen positiv aus.
Kinder
Alle Belege über die Betreuung und Ausbildung der eigenen Kinder sollten gesammelt werden. Gemeint sind unter anderem Belege von Kindergärten oder Schulen oder Mietverträge als Nachweis einer etwaigen auswärtigen Unterbringung.
Außergewöhnliche Belastungen
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten und Kosten für Beerdigungen. Belege hierzu sollten entsprechend gesammelt werden. Für Körperbehinderungen können pauschale Beträge angesetzt werden. Als Nachweis ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
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