top of page

Weniger Steuern auf Überstunden

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Durch den Bundesfinanzhof wurde klargestellt, wann die einkommensteuerliche Tarifermäßigung für Gehaltsbestandteile anzuwenden ist.


Neben der Nachzahlung von Festlohn ist auch die Nachzahlung von variablen Lohnbestandteilen, beispielsweise Überstunden, tarifbegünstigt.


Voraussetzung für die Tarifermäßigung ist jedoch stets, dass die entsprechend vergütete Leistung in einem Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und Veranlagungszeitraum übergreifend erbracht wurde.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page