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Zu geringer Verdienst für Sozialleistungen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 2. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Handelt es sich bei einer Beschäftigung um eine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit existiert kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dies in einem Urteil entschieden, bei welchem der Kläger bei 10 Stunden Arbeitszeit im Monat 100 Euro verdient hat.

 
 
 

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