Zusatzvergütung für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
- Martin Reiss
- 27. Sept. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entschieden, dass Zusatzvergütungen, die nachträglich für die Überlassung eines Drehbuchs aufgrund bestimmter erreichter Erfolgsmarken ausgezahlt werden, als nachträgliche Erhöhung des Entgelts als eine steuerbare Leistung gelten und somit nachträglich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer erhöhen.
Der unmittelbare Zusammenhang besteht aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des nachträglichen Entgelts unabhängig davon, auf den die Rechte zwischenzeitlich übertragen wurden.
Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung, die unabhängig voneinander für den ursprünglichen Erwerber oder spätere Eigentümer der Nutzungsrechte, ist der unmittelbare Zusammenhang zu der ursprünglichen Leistung gegeben.
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