Martin Reiss
9. Feb. 20211 Min.
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Insoweit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung künftig im ersten Jahr vollständig steuerlich berücksichtigt.