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digitale Wirtschaftsgüter sind sofort abgeschrieben

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 9. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Insoweit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung künftig im ersten Jahr vollständig steuerlich berücksichtigt.

 
 
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