top of page
Suche
  • AutorenbildMartin Reiss

digitale Wirtschaftsgüter sind sofort abgeschrieben

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Insoweit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung künftig im ersten Jahr vollständig steuerlich berücksichtigt.

15 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page