Martin Reiss

5. Feb. 20211 Min.

Kinder nicht immer abzugsfähig

Geleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.

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