Martin Reiss5. Feb. 20211 Min. LesezeitKinder nicht immer abzugsfähigGeleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.
Geleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.