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Nachhilfelehrer für mein Kind absetzbar? Steuerliche Behandlung einfach erklärt 📚💡

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 22 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Eltern investieren in Nachhilfeunterricht, um die schulischen Leistungen ihres Kindes zu verbessern. Doch stellt sich häufig die Frage:


Sind Kosten für einen Nachhilfelehrer steuerlich absetzbar?


Als Steuerberater erlebe ich regelmäßig Unsicherheit bei diesem Thema. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen präzise und praxisnah, wann Nachhilfekosten steuerlich berücksichtigt werden können – und wann nicht.



1. Grundsatz: Private Bildungskosten sind nicht absetzbar


Zunächst die klare steuerliche Ausgangslage:


👉 Nachhilfekosten gelten grundsätzlich als private Lebensführungskosten (§ 12 EStG). Damit sind sie in der Regel nicht steuerlich absetzbar.


Das betrifft insbesondere:

  • Mathe-, Deutsch- oder Englisch-Nachhilfe

  • Prüfungsvorbereitung (z. B. Abitur)

  • Lernförderung bei Versetzungsgefährdung

  • Online-Nachhilfe oder Lernplattformen


Diese Aufwendungen zählen steuerlich zum privaten Bereich.



2. Ausnahme: Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung 🏠


Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreuungskosten anteilig steuerlich berücksichtigt werden.


Voraussetzung:

Die Betreuung des Kindes während der eigenständigen Erarbeitung der Hausaufgaben findet im eigenen Haushalt statt.

Dann kann die Leistung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG eingestuft werden.


Steuerlicher Vorteil:

  • 20 % der Arbeitskosten

  • maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr


Wichtig:

  • Es muss eine Rechnung vorliegen

  • Die Zahlung muss unbar (per Überweisung) erfolgen

  • Nur die reinen Arbeitskosten sind begünstigt (keine Materialkosten)


📌 Beispiel: Sie zahlen 2.000 € im Jahr für Nachhilfe im Haushalt.→ 20 % davon = 400 € direkte Steuerersparnis.



3. Wann ist Nachhilfe nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt?


Nicht begünstigt sind:

  • Unterricht in einem Nachhilfeinstitut

  • Online-Unterricht ohne Haushaltsbezug

  • Fahrtkosten zum Unterricht

  • Barzahlungen ohne Rechnung


Entscheidend ist der räumliche Zusammenhang mit dem Haushalt.



4. Sonderfall: Krankheitsbedingte Lernförderung 🩺


In sehr seltenen Fällen kann Nachhilfe als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) anerkannt werden.


Voraussetzung:

  • Eine ärztlich attestierte Lernstörung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie)

  • Medizinische Notwendigkeit der Lerntherapie

  • Nachweis vor Beginn der Maßnahme


Hier handelt es sich jedoch nicht um klassische Nachhilfe, sondern um eine therapeutische Maßnahme.



5. Was gilt bei Trennung, Unterhalt oder Umzug?


Nachhilfekosten sind kein Sonderausgabenabzug und grundsätzlich nicht gesondert als Unterhaltsleistung absetzbar. Sie zählen regelmäßig zum normalen Kindesunterhalt.


Nachhilfekosten für Kinder können bei einem beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten abgesetzt werden, insofern ein Schulwechsel erforderlich ist.



6. Steuer-Tipps für Eltern ✅


Um mögliche Vorteile optimal zu nutzen:

  • ✔️ Immer eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen

  • ✔️ Nur per Überweisung bezahlen

  • ✔️ Unterricht möglichst im eigenen Haushalt durchführen

  • ✔️ Ärztliche Atteste rechtzeitig einholen (bei Lernstörungen)



Fazit: Ist Nachhilfe steuerlich absetzbar?


🔎 Kurzantwort: In der Regel nein.


💡 Aber: Wenn der Unterricht im eigenen Haushalt stattfindet, ist eine Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung möglich.


Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei mehreren Kindern oder besonderen Lernkonstellationen lohnt sich eine individuelle Prüfung.


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