Martin Reiss
30. Nov. 20221 Min.
Wenn ein Chefarzt die Privatliquidation ablehnt und dafür eine monatliche Ausgleichszahlung von der Klinik in der er tätig ist erhält, dann ist dies eine steuerbare Verzichtsleistung. Der Verzicht der Heilbehandlungsleistungen ist nicht umsatzsteuerfrei.