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Bonuszahlung der gesetzlichen Krankenkasse

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Werden von einer gesetzlichen Krankenkasse an den Versicherten pauschal gewährte Boni ausbezahlt, führt das zu keiner Minderung des Sonderausgabenabzugs, soweit dem Versicherten Aufwendungen entstanden sind, welche die gezahlten Boni ausgleichen sollen.


Eine sonderausgabenmindernde Beitragserstattung liegt dann vor, wenn Boni für Vorsorgemaßnahmen gewährt werden, die unter den Basiskrankenversicherungsschutz fallen.

 
 
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