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AutorenbildMartin Reiss

Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung

In Ausnahmefällen kann der Vorsteuerabzug auch ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung in Anspruch genommen werden.


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dies in einem Fall entschieden, bei welchen zwar nicht die formellen jedoch die materiellen Anforderungen vorlagen.

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