top of page
Suche
  • AutorenbildMartin Reiss

Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Taxiunternehmen haben in der Regel Bareinnahmen, die aber in der Praxis manchmal nicht versteuert werden. Deshalb ist es wichtig, um die Buchführungspflicht nicht zu verletzten, einen Schichtzettel zu führen und diese nach den Vorgaben aufzubewahren. Wenn die Aufzeichnungspflicht verletzt wird, kann das Finanzamt Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen durchführen.

5 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page