Derzeit wird Einführung der Übergewinnsteuer durch das Bundeskanzleramt und den Bundesministerien der Finanzen sowie für Wirtschaft und Klimaschutz überprüft.
Die Bundesregierung legt dabei dar, dass eine Besteuerung mit der Übergewinnsteuer bei bestimmten Sachverhalten gegebenenfalls gerechtfertigt sind.
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