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Die Lohnsteuern auf See

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 26. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt wurde durch die EU-Kommission genehmigt. Dadurch entfällt für weitere sechs Jahre die Zahlung der gemeldeten Lohnsteuer durch die Reeder an das Finanzamt.

 
 
 

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