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  • AutorenbildMartin Reiss

Die Lohnsteuern auf See

Das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt wurde durch die EU-Kommission genehmigt. Dadurch entfällt für weitere sechs Jahre die Zahlung der gemeldeten Lohnsteuer durch die Reeder an das Finanzamt.

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