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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2023

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 12. Okt. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Musterausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023 veröffentlicht.

Unter anderem ist sodann ausschließlich die Identifikationsnummer anzugeben, die Nutzung der bisherigen eTIN entfällt vollständig.

 
 
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