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  • AutorenbildMartin Reiss

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Musterausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023 veröffentlicht.

Unter anderem ist sodann ausschließlich die Identifikationsnummer anzugeben, die Nutzung der bisherigen eTIN entfällt vollständig.

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