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  • AutorenbildMartin Reiss

Familien werden weiter steuerlich entlastet

Am 29. Juli 2020 wurde von der Bundesregierung der Entwurf für das Zweite Familienentlastungsgesetz, welches ab dem Jahr 2021 greifen soll, beschlossen.

Demnach soll der Kinderfreibetrag von 2.586 € auf 2.730 € und der Betreuungsfreibetrag von 1.320 € auf 1.464 € für jeden Elternteil angehoben werden.


Das monatliche Kindergeld erhöht sich für die ersten beiden Kinder auf 219 €, für das dritte Kind auf 225 € und für jedes weitere Kind auf 250 €.


Ebenfalls soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 auf 9.696 € und für das Jahr 2022 auf 9.984 € neu festgesetzt werden. Hintergrund ist die Sicherstellung der steuerlichen Freistellung vom Existenzminimums aller Steuerpflichtigen.

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