Am 29. Juli 2020 wurde von der Bundesregierung der Entwurf für das Zweite Familienentlastungsgesetz, welches ab dem Jahr 2021 greifen soll, beschlossen.
Demnach soll der Kinderfreibetrag von 2.586 € auf 2.730 € und der Betreuungsfreibetrag von 1.320 € auf 1.464 € für jeden Elternteil angehoben werden.
Das monatliche Kindergeld erhöht sich für die ersten beiden Kinder auf 219 €, für das dritte Kind auf 225 € und für jedes weitere Kind auf 250 €.
Ebenfalls soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 auf 9.696 € und für das Jahr 2022 auf 9.984 € neu festgesetzt werden. Hintergrund ist die Sicherstellung der steuerlichen Freistellung vom Existenzminimums aller Steuerpflichtigen.
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