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  • AutorenbildMartin Reiss

Hausnotrufsystem für Senioren mindert die Einkommensteuer

Die Kosten für ein externes Hausnotrufsystem hat das Sächsische Finanzgericht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt, obwohl die Dienstleistung selbst nicht im eigenen Haushalt erbracht wird.

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