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💼 Das müssen alle Minijobber ab 2026 unbedingt wissen

Ab 1. Januar 2026 treten in Deutschland wichtige Änderungen für Minijobs in Kraft. Sie betreffen Millionen Beschäftigte und tausende Arbeitgeber. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet böse Überraschungen – vor allem bei Lohnabrechnung, Arbeitszeit und Sozialversicherung.

Im Folgenden erfährst du alle neuen Regeln, Beträge und Rechte, die du als Minijobber oder Arbeitgeber ab 2026 unbedingt kennen musst.



🪙 1. Neuer Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 € vorgesehen.

👉 Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnungen rechtzeitig anpassen – sonst drohen Nachzahlungen oder Bußgelder.



💰 2. Neue Verdienstgrenze für Minijobs

Die Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung) ist an den Mindestlohn gekoppelt.Mit der Lohnerhöhung steigt daher auch die monatliche Verdienstgrenze auf rund 603 € (genau: 602,33 €).

2027 wird die Grenze voraussichtlich auf etwa 633 € steigen.

Damit bleibt der Minijob weiterhin attraktiv – allerdings darf man nicht dauerhaft mehr verdienen, sonst wird daraus ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.



⏱️ 3. Arbeitszeit: kaum Veränderung

Trotz der höheren Löhne bleibt der mögliche Stundenumfang fast gleich:Bei 13,90 € Mindestlohn dürfen Minijobber weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten.

Wer mehr arbeitet oder mehr verdient, überschreitet schnell die Minijob-Grenze – also unbedingt Arbeitszeit dokumentieren!



📆 4. Urlaubsanspruch: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Minijobber keinen Urlaubsanspruch hätten – das stimmt nicht!Auch Minijobber sind reguläre Arbeitnehmer und haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 4 Wochen pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche).

  • Wer z. B. nur an 2 Tagen pro Woche arbeitet, hat anteilig Anspruch auf 8 Urlaubstage pro Jahr.

  • Urlaubstage müssen vergütet werden – also auch während des Urlaubs gibt es Lohnfortzahlung.



💶 5. Zweimal im Jahr mehr verdienen: Sonderregel für Mehrarbeit

Viele wissen es nicht:Minijobber dürfen bis zu zwei Mal im Jahr mehr verdienenohne dass der Minijobstatus verloren geht – zum Beispiel wenn sie für Kolleginnen oder Kollegen einspringen müssen.

Wichtig:

  • Die Verdienstgrenze (603 €/Monat) darf im Jahresdurchschnitt nicht dauerhaft überschritten werden.

  • Kurzfristige Überschreitungen sind aber erlaubt, solange sie gelegentlich und unvorhersehbar sind (max. 2 Monate pro Jahr).

Diese Regelung schafft mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Beschäftigte.



💊 6. Lohnfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen

Auch das ist vielen unbekannt:Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie krank sind oder an einem gesetzlichen Feiertag nicht arbeiten können.

Das bedeutet konkret:

  • Bei Krankheit gibt es für bis zu 6 Wochen den vollen Lohn weiter.

  • Auch Feiertage werden bezahlt, wenn sie auf einen regulären Arbeitstag fallen.

Der Anspruch entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).



🧾 7. Sozialversicherung und Steuern

Minijobs bleiben grundsätzlich sozialversicherungsfrei, mit einer Ausnahme:

  • Rentenversicherungspflicht besteht weiterhin.Beschäftigte können sich aber davon befreien lassen – ein kurzer Antrag beim Arbeitgeber genügt.

Wichtig: Sobald die Verdienstgrenze überschritten wird, gilt der Job als Midijob (Übergangsbereich mit Pflichtbeiträgen).



📊 8. Midijob: Neue Grenzen 2026

Der Übergangsbereich (Midijob) liegt ab 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat.Beschäftigte in diesem Bereich zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber bereits vollständig abgesichert.

Damit lohnt sich der Midijob vor allem für alle, die regelmäßig etwas mehr arbeiten möchten, ohne sofort die vollen Abgaben leisten zu müssen.



⚠️ 9. Bußgelder und Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen ab 2026 besonders auf korrekte Aufzeichnungen achten:

  • Arbeitszeiten müssen lückenlos dokumentiert werden.

  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können Bußgelder bis zu 500.000 € nach sich ziehen.

Das gilt besonders in Branchen mit häufigen Minijobs wie Gastronomie, Einzelhandel oder Pflege.



👵 10. Besonderheiten für Rentner und Bürgergeld-Empfänger

  • Rentner dürfen weiterhin Minijobs ausüben, müssen aber auf die neue Grenze achten.

  • Bürgergeld-Empfänger können Einkommen aus einem Minijob teilweise behalten – wie viel genau, hängt von individuellen Freibeträgen ab.

Auch hier gilt: Änderungen der Einkommensgrenzen 2026 können Einfluss auf den Bürgergeldanspruch haben.



🧩 Fazit: Gut vorbereitet in die neue Minijob-Ära 2026

Ab 2026 bringt der steigende Mindestlohn mehr Geld pro Stunde – aber auch neue Berechnungsgrenzen und Pflichten.Dazu kommen Rechte, die viele Minijobber gar nicht kennen: Urlaub, Lohnfortzahlung und flexible Mehrverdienstmöglichkeiten.

Wer rechtzeitig seine Verträge, Arbeitszeiten und Abrechnungen anpasst, bleibt auf der sicheren Seite.



💡 Checkliste für Minijobber 2026

  •  Stundenlohn prüfen (mind. 13,90 €)

  •  Arbeitszeit dokumentieren

  •  Verdienstgrenze (603 €) im Jahresdurchschnitt beachten

  •  Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung kennen

  •  Rentenversicherungspflicht prüfen oder Befreiung beantragen

  •  Vertrag auf aktuelle Daten anpassen






Beste Steuerberater Deutschland 2025
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