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💼 Das müssen alle Minijob ab 2027 unbedingt wissen (Minijobber, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Mindestlohn )

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
vor 2 Tagen
4 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro monatlich beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr.


Für Arbeitgeber bedeutet das: Stundenlöhne, Arbeitszeiten und Personalkosten sollten zum Jahreswechsel überprüft werden. Auch Minijobber sollten wissen, wie viel sie künftig verdienen dürfen und wann aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden kann.



💶 Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?


Die monatliche Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 Euro auf 633 Euro.


Auf zwölf Monate gerechnet ergibt sich damit eine regelmäßige Jahresverdienstgrenze von 7.596 Euro.


Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, wird deshalb grundsätzlich auch die Verdienstgrenze angepasst.



📈 Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber 2027?


Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Arbeitsstunde.


Er gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Arbeitgeber, die bisher weniger zahlen, müssen den Stundenlohn deshalb zum Jahreswechsel anpassen, sofern keine gesetzliche Ausnahme vom Mindestlohn vorliegt.


Gilt in einer Branche ein höherer verbindlicher Mindestlohn, kann dieser maßgeblich sein.



⏱️ Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?


Eine feste monatliche Höchstzahl an Arbeitsstunden gibt es nicht. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Stundenlohn und Verdienstgrenze.


Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro sind bei einer Grenze von 633 Euro rund 43 Stunden pro Monat möglich.


Beispiel:

43 Stunden × 14,60 Euro = 627,80 Euro


Der Verdienst bleibt damit unter der Minijob-Grenze.


Wer beispielsweise 18 Euro pro Stunde erhält, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten. Arbeitgeber sollten deshalb nicht nur den Monatslohn, sondern auch die tatsächlich geleisteten Stunden kontrollieren.



💰 Werden Minijobs für Arbeitgeber 2027 teurer?


Das kann der Fall sein. Die höhere Minijob-Grenze bedeutet zwar nicht, dass ein Arbeitgeber automatisch 633 Euro zahlen muss. Steigt der Lohn eines Beschäftigten jedoch aufgrund des höheren Mindestlohns oder einer freiwilligen Anpassung, erhöhen sich auch die lohnabhängigen Arbeitgeberkosten.


Zusätzlich zum Bruttolohn fallen bei gewerblichen Minijobs insbesondere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, gegebenenfalls Pauschsteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an.


Ein bisheriger Monatsverdienst von 603 Euro kann also nicht einfach auf 633 Euro erhöht werden, ohne dass auch die gesamten Personalkosten steigen.


Für die Personalplanung ist deshalb nicht nur die neue Verdienstgrenze entscheidend, sondern der vollständige Arbeitgeberaufwand.



⚠️ Darf die Grenze von 633 Euro überschritten werden?


Ein höherer Verdienst in einzelnen Monaten führt nicht automatisch zum Verlust des Minijob-Status.


Bei schwankendem Arbeitsentgelt kommt es grundsätzlich darauf an, ob der regelmäßige Verdienst im maßgeblichen Zeitraum innerhalb der zulässigen Grenze bleibt.


Daneben darf die Verdienstgrenze bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden.


In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze erreichen. Für 2027 sind damit bis zu 1.266 Euro in einem solchen Monat möglich.


Eine von Anfang an geplante regelmäßige Mehrarbeit fällt nicht unter diese Ausnahme.



👥 Was gilt bei mehreren Minijobs?


Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausüben. Die Verdienste werden jedoch zusammengerechnet.


Zusammen dürfen sie die maßgebliche Minijob-Grenze nicht überschreiten.

Besteht bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann daneben grundsätzlich nur ein Minijob mit Verdienstgrenze privilegiert bleiben. Weitere Minijobs werden sozialversicherungsrechtlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.


Arbeitgeber sollten deshalb bereits bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen fragen und diese Angaben dokumentieren.


Was gilt bei Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Mindestlohn?


Minijobber haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie andere Beschäftigte. Dazu gehören der gesetzliche Mindestlohn, bezahlter Urlaub und die Einhaltung der Arbeitszeitregeln. Der Urlaubsanspruch richtet sich dabei nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche – nicht nach der Höhe des Verdienstes.



🧾 Was müssen Arbeitgeber zum Jahreswechsel prüfen?


Zum 1. Januar 2027 sollten insbesondere folgende Punkte kontrolliert werden:

  • vereinbarter Stundenlohn

  • tatsächliche Arbeitszeit

  • regelmäßiger Monatsverdienst

  • voraussichtlicher Jahresverdienst

  • planbare Sonderzahlungen

  • weitere Beschäftigungen des Arbeitnehmers

  • Arbeitgebergesamtkosten


Besonders problematisch können Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere regelmäßig zugesagte Zahlungen sein. Sie können bei der Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen sein.



Was passiert bei einer dauerhaften Überschreitung?


Ist bereits im Voraus erkennbar, dass der regelmäßige Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze liegt, handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um einen Minijob mit Verdienstgrenze.


Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden. Für Arbeitgeber können daraus andere Melde-, Beitrags- und Abrechnungspflichten entstehen.


Eine falsche Einordnung kann später zu Beitragsnachforderungen und Korrekturen der Lohnabrechnung führen.



FAQ


Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie 633 Euro monatlich beziehungsweise regelmäßig 7.596 Euro im Jahr.


Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto pro Stunde.


Muss ein Arbeitgeber den Minijob automatisch auf 633 Euro erhöhen?

Nein. Die 633 Euro sind eine Verdienstgrenze und kein vorgeschriebener Monatslohn. Der gesetzliche Mindestlohn pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde muss jedoch eingehalten werden.


Darf ein Minijobber 2027 einmal mehr als 633 Euro verdienen?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schwankende Verdienste möglich. Bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten gelten besondere Grenzen.


Steigen durch den höheren Mindestlohn auch die Arbeitgeberkosten?

Wenn dadurch der tatsächliche Bruttolohn steigt, steigen grundsätzlich auch die davon abhängigen Arbeitgeberabgaben in Euro. Arbeitgeber sollten deshalb die gesamten Personalkosten und nicht nur die monatliche Minijob-Grenze betrachten.



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