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Misere bei der Vergabe von Wirtschafts-ID

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Jan. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Laut dem Bundeszentralamt für Steuern wurden für das Vergabeverfahren fast sämtliche notwendige Datensätze verarbeitet. Allerdings wurde nun darauf hingewiesen, dass es bei einigen Fällen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ungültig wurde.


Diese Sachverhalte werden nun intern schnellstmöglich überprüft und korrigiert, sodass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Bestätigungsverfahren wieder als gültig erscheinen soll.


Bei fehlerhalft ungültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern besteht eine direkte Kontaktmöglichkeit im Fachbereich des Umsatzsteuerkontrollverfahrens.


Sie benötigen eine Beratung? - Einfache Terminvereinbarung unter https://www.reiss-steuerkanzlei.de/termin




 
 
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