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Nicht alles ist pfändbar

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 2. Nov. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger weiterzuleiten. Nicht pfändbar sind jedoch Beiträge, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an eine Direktversicherung abgeführt werden.

 
 

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