Die obersten Finanzbehörden der Länder haben neue Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen bekannt gegeben.
Bei einer marktfähigen Steuergestaltung muss der Intermediär bei neuen Nutzern die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wiederholen und die entsprechenden Ergänzungen bekannt geben.
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