Ärztliche Behandlungen im Krankenhaus sind von der Umsatzsteuer befreit, soweit es sich um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt oder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Privatkliniken ebenfalls umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, soweit vergleichbare Behandlungen erbracht werden wie in öffentlichen Einrichtungen.
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