top of page
Suche
  • AutorenbildLisa Dorweg

Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom

4.8.2019 (BGBl I 2019, S. 1122) will der Gesetzgeber einen Anreiz bieten, damit

Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment geschaffen werden.

Als Anreiz dient eine Sonderabschreibung, die bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung

oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren beträgt. Insgesamt

können damit in den ersten vier Jahren bis zu 20 % zusätzlich zur normalen/

regulären Abschreibung abgeschrieben werden.


Es existieren zwei Kappungsgrenzen:


•• Die Sonderabschreibung wird nur gewährt, wenn die Anschaffungs-/ Herstellungskosten 3.000 EUR pro qm Wohnfläche nicht übersteigen.

Sind die Baukosten höher, führt dies zum Ausschluss der Förderung.


•• Steuerlich gefördert werden nur Kosten bis max. 2.000 EUR pro qm

Wohnfläche (= maximal förderfähige Bemessungsgrundlage).


Beachten Sie:

Zudem setzt die Sonderabschreibung voraus, dass die Wohnung

im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun

Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient.


Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist letztmalig im Jahr 2026

möglich. Ab 2027 sind Sonderabschreibungen auch dann nicht mehr möglich,

wenn der Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

8 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page