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Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze

  • Autorenbild: Lisa Dorweg
    Lisa Dorweg
  • 22. Jan. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

In der letzten Ausgabe haben wir auf eine Änderung bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz hingewiesen.


Hier hat sich jedoch leider der „Fehlerteufel eingeschlichen“. Richtig ist Folgendes: Der Vorjahresumsatz für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wurde von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Diese Änderung tritt am 1.1.2020 in Kraft.

 
 
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