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  • AutorenbildMartin Reiss

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Bei der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge, existieren keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Erhebung von Säumniszuschlägen in der bisherigen Höhe ist somit nicht zu beanstanden.

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