top of page
Suche
  • AutorenbildMartin Reiss

Zahlung von Verwarnungsgeldern ist kein Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitgeber, als Halter eines Kraftfahrzeuges, das Verwarnungsgeld, welches durch eine Ordnungswidrigkeit des Arbeitnehmers erteilt wurde, liegt kein Arbeitslohn vor.


Im Verwarnungsverfahren, welches dem Bußgeldverfahren vorgeschaltet ist und mit der Zahlung des Verwarnungsgeld wirksam beendet wird, ist es unerheblich, welche Person die Ordnungswidrigkeit begangen hat, sodass kein Zufluss von Arbeitslohn bei dem schuldigen Fahrer vorliegt.

14 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page