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Anforderung an Berufsausbildung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 15. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung können als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein, wenn die Anforderungen an die Mindestdauer und Mindestqualität erfüllt sind. Eine Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen des Zivildienstes, welche sechs Wochen andauert und keine Abschlussprüfung vorsieht, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

 
 

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