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Betriebsurlaub vom 26.05.2026 bis 05.06.2026 – zumindest offiziell

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 16 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Vom 26.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 machen wir Betriebsurlaub - wie in jedem Jahr. Also zumindest offiziell.


Denn aufgrund der aktuellen politischen und steuerlichen Lage arbeiten wir ausnahmsweise trotzdem im Hintergrund weiter. Steuerrecht kennt schließlich weder Feiertage noch Urlaubsgefühle – und das Finanzamt leider auch nicht.


Deshalb verzichten wir in dieser Zeit lediglich auf reguläre Telefonzeiten, damit wir uns konzentriert um steuerliche Themen, Fristen, Betriebsprüfungen, Gestaltungen und die täglichen kleinen „Überraschungen“ des Steuerrechts kümmern können.


Egal ob Geschäftsführer, Unternehmer, Selbstständige oder Privatperson: Wenn Sie ein Anliegen haben, buchen Sie sich gerne bequem online einen Termin.



Und keine Sorge: Wir sind weiterhin optimistisch, dass wir in diesem Jahr auch noch irgendwann zu echtem Urlaub kommen werden. Aktuell stehen die Chancen dafür zumindest besser als auf ein einfacheres Steuerrecht.


Bis dahin bleiben wir selbstverständlich steuerlich für Sie am Ball.


Comicartige Illustration zum Betriebsurlaub der REISS Steuerkanzlei. Ein entspannter Steuerberater sitzt mit Sonnenbrille am Strand im Liegestuhl, während daneben ein großes Schild den Betriebsurlaub vom 26.05.–05.06.2026 ankündigt. Humorvolle Texte weisen darauf hin, dass trotz Urlaub im Hintergrund weitergearbeitet wird. Unten rechts ist das Logo „REISS Steuerkanzlei“ zu sehen.

 
 

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