Bewertung nach dem BewG bei Testament, Erbschaft und Schenkung – steuerliche Bewertung einfach erklärt inklusive Checkliste für Erben und Schenker
- Martin Reiss

- vor 2 Tagen
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Wer Vermögen vererben oder verschenken möchte, stößt früher oder später auf eine zentrale steuerliche Frage: Welchen Wert setzt das Finanzamt eigentlich an? Genau hier spielt das Bewertungsgesetz (BewG) eine entscheidende Rolle. Für Erben, Schenker und Familien mit Vermögen entscheidet die Bewertung häufig darüber, wie hoch die steuerliche Belastung tatsächlich ausfällt und welche Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt bestehen.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sich Werte bei Erbschaften oder Schenkungen einfach nach Marktgefühl oder Kaufpreis bestimmen lassen. In der Praxis ist die Bewertung jedoch deutlich komplexer. Das deutsche Steuerrecht kennt eigene Bewertungsregeln, die häufig erheblich von subjektiven Vorstellungen oder tatsächlichen Marktwerten abweichen können. Wer diese Regeln nicht kennt oder falsch einschätzt, riskiert unnötige Steuerzahlungen, Konflikte mit dem Finanzamt oder eine Vermögensübertragung, die nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.
Gerade bei Testamenten, vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen ist die Bewertung nach dem BewG deshalb kein Randthema, sondern häufig der entscheidende Ausgangspunkt jeder sinnvollen Planung.
Warum die Bewertung nach dem BewG so wichtig ist
Das Bewertungsgesetz regelt, wie Vermögen für steuerliche Zwecke bewertet wird. Diese Bewertung bildet insbesondere die Grundlage für:
Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
teilweise weitere steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen
Die Höhe der Steuer hängt nicht allein vom Verwandtschaftsgrad oder den Freibeträgen ab. Zunächst muss feststehen, welcher steuerliche Wert überhaupt angesetzt wird.
Das betrifft unter anderem:
Immobilien
Betriebsvermögen
Gesellschaftsanteile
Geldvermögen
Wertpapiere
land- und forstwirtschaftliches Vermögen
sonstige Vermögenswerte
Viele Erben und Schenker unterschätzen dabei, dass die steuerliche Bewertung häufig komplexe Berechnungen, gesetzliche Verfahren und umfangreiche Nachweise erfordert. Fehler entstehen oft bereits zu Beginn – und können später teuer werden.
Deshalb ist es regelmäßig sinnvoll, Bewertungen und Vermögensübertragungen nicht isoliert oder allein anhand von Internetinformationen vorzunehmen. Steuerliche Gestaltung lebt von Erfahrung, Detailkenntnis und einer vorausschauenden Strategie.
Das BewG folgt eigenen Bewertungsregeln
Ein häufiger Irrtum besteht darin, anzunehmen, der Verkehrswert oder eine persönliche Einschätzung reiche aus. Tatsächlich schreibt das BewG für verschiedene Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsmethoden vor.
Das bedeutet:
Nicht jede Immobilie wird gleich bewertet. Nicht jedes Unternehmen wird identisch behandelt. Und nicht jeder Vermögenswert lässt sich mit einer einfachen Zahl beziffern.
Entscheidend ist stets:
Welche Vermögensart liegt vor?
Welche gesetzlichen Bewertungsregeln greifen?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Welche Besonderheiten bestehen im Einzelfall?
Gerade diese Einzelfallprüfung macht deutlich, weshalb steuerliche Bewertung keine Formalität ist, sondern ein anspruchsvoller Prozess mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Immobilienbewertung nach dem BewG
Immobilien gehören zu den häufigsten Vermögenswerten bei Erbschaften und Schenkungen – und gleichzeitig zu den Bereichen mit dem größten Beratungsbedarf.
Das Bewertungsgesetz kennt hierfür unterschiedliche Verfahren.
Je nach Objektart können beispielsweise zur Anwendung kommen:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Welche Methode anzuwenden ist, hängt von Art und Nutzung der Immobilie ab.
Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird steuerlich anders behandelt als:
vermietete Immobilien
Mehrfamilienhäuser
Gewerbeobjekte
Grundstücke mit besonderer Nutzung
Schon kleine Bewertungsunterschiede können erhebliche steuerliche Folgen haben. Viele Eigentümer erleben Überraschungen, wenn die steuerliche Bewertung des Finanzamts deutlich höher ausfällt als erwartet.

Gerade bei Immobilien empfiehlt sich daher eine frühzeitige steuerliche Prüfung. Denn häufig bestehen Gestaltungsmöglichkeiten bereits vor einer Schenkung oder testamentarischen Regelung.
Wer erst nach Eintritt des Erbfalls reagiert, verliert oft wertvolle Handlungsspielräume.
Unternehmensvermögen und Gesellschaftsanteile – besonders beratungsintensiv
Noch komplexer wird die Bewertung, wenn Unternehmen oder Beteiligungen betroffen sind.
Hier stellen sich regelmäßig Fragen wie:
Wie wird ein Familienunternehmen bewertet?
Welche Rolle spielen Ertragsaussichten?
Welche Begünstigungen existieren?
Wie wirken sich Nachfolgegestaltungen aus?
Welche steuerlichen Risiken bestehen bei falscher Planung?
Gerade Unternehmer und Gesellschafter sollten die Bewertung niemals isoliert betrachten.
Denn bei Unternehmensnachfolgen greifen häufig mehrere Bereiche gleichzeitig ineinander:
Bewertungsrecht
Erbschaftsteuerrecht
Gesellschaftsrecht
Nachfolgeplanung
Familien- und Vermögensstrategie
Eine unkoordinierte Vorgehensweise kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.
Deshalb ist eine steuerliche Begleitung nicht nur empfehlenswert, sondern häufig entscheidend dafür, Vermögen langfristig zu sichern und steuerliche Belastungen kontrollierbar zu halten.
Schenkung oder Erbschaft – die Bewertung entscheidet mit
Viele Familien beschäftigen sich mit der Frage, ob Vermögen besser zu Lebzeiten übertragen oder später vererbt werden sollte.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Die Bewertung nach dem BewG spielt dabei jedoch eine zentrale Rolle.
Denn sie beeinflusst unter anderem:
Ausschöpfung von Freibeträgen
zeitliche Planung von Übertragungen
Höhe der Steuerbelastung
Liquiditätsbedarf
familiäre Ausgleichsregelungen
langfristige Vermögenssicherung
Gerade Schenkungen bieten häufig Gestaltungsmöglichkeiten, weil Freibeträge mehrfach genutzt werden können und Entscheidungen bewusst steuerlich geplant erfolgen.
Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch immer vom individuellen Vermögen und den familiären Zielen ab.
Wer ohne steuerliche Prüfung handelt, verschenkt unter Umständen nicht nur Vermögen, sondern auch Gestaltungspotenzial.
Testament und Vorsorge – Steuerfragen gehören früh auf den Tisch
Ein Testament regelt den letzten Willen – aber nicht automatisch die steuerlich beste Lösung.
Viele Testamente entstehen aus verständlichen persönlichen Überlegungen. Steuerliche Folgen werden dabei häufig erst später sichtbar.
Typische Problemfelder sind:
ungewollte Steuerbelastungen
unausgewogene Vermögensverteilung
fehlende Abstimmung mit Schenkungen
unklare Immobilienbewertung
fehlende Nachfolgestrategie
vermeidbare Konflikte innerhalb der Familie
Eine steuerlich durchdachte Vorsorge verbindet daher stets zwei Ebenen:
den persönlichen Willen und die steuerliche Umsetzung.
Erst wenn beide zusammenpassen, entsteht eine tragfähige Lösung.
Genau deshalb sollte die steuerliche Bewertung niemals erst am Ende betrachtet werden. Sie gehört von Beginn an in jede ernsthafte Nachfolge- und Vorsorgeplanung.
Checkliste: Bewertung nach dem BewG – Das sollten Erben und Schenker prüfen
Die folgende Checkliste hilft dabei, erste wichtige Punkte einzuordnen:
✓ Persönliche Checkliste zur Vermögensübertragung
☐ Liegt bereits ein Testament oder eine Vorsorgeregelung vor?
☐ Sind Immobilien oder Unternehmenswerte betroffen?
☐ Ist bekannt, welche steuerlichen Werte das Finanzamt ansetzen könnte?
☐ Wurden Freibeträge bereits genutzt oder geplant?
☐ Bestehen frühere Schenkungen, die berücksichtigt werden müssen?
☐ Sind Bewertungsunterlagen vollständig vorhanden?
☐ Wurde geprüft, ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein könnte?
☐ Sind familiäre und steuerliche Ziele miteinander abgestimmt?
☐ Wurde die steuerliche Belastung konkret berechnet?
☐ Erfolgt die Planung mit steuerlicher Begleitung?
Je mehr Punkte offen bleiben, desto größer ist häufig das Risiko unerwarteter Folgen.
Warum steuerliche Begleitung bei Bewertung, Testament und Schenkung entscheidend ist
Die Bewertung nach dem BewG zeigt deutlich:
Erbschaften und Schenkungen sind keine reinen Rechts- oder Familienangelegenheiten. Sie sind immer auch Steuerfragen.
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn bereits Zeitdruck besteht oder Entscheidungen getroffen wurden. Dann sind Gestaltungsmöglichkeiten oft eingeschränkt.
Eine vorausschauende steuerliche Begleitung schafft dagegen Klarheit:
Welche Werte werden angesetzt?
Welche Steuerlast entsteht voraussichtlich?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?
Wie lassen sich Risiken vermeiden?
Welche Lösung passt zu Familie, Vermögen und Zukunftsplanung?
Genau an diesem Punkt wird deutlich, warum die Begleitung durch einen Steuerberater für praktisch jede Vermögensübertragung sinnvoll ist.
Das Steuerrecht rund um Bewertung, Testament, Vorsorge und Schenkung ist anspruchsvoll und verändert sich laufend. Entscheidungen wirken häufig über Jahrzehnte nach und betreffen nicht nur Zahlen, sondern Familienvermögen und persönliche Lebensplanung.
Wer frühzeitig steuerlich plant, schafft Sicherheit und kann Entscheidungen bewusst treffen – statt später auf Vorgaben des Finanzamts reagieren zu müssen.
Bewertung nach dem BewG frühzeitig prüfen und steuerlich gestalten
Die Bewertung nach dem BewG ist die Grundlage nahezu jeder steuerlichen Betrachtung bei Erbschaften und Schenkungen. Wer Vermögen übertragen oder den eigenen Nachlass regeln möchte, sollte die Bewertung nicht als technische Formalität betrachten.
Sie entscheidet häufig darüber,
wie hoch die Steuer ausfällt,
welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen,
und ob Vermögen langfristig erhalten bleibt.
Deshalb lohnt es sich, steuerliche Fragen nicht aufzuschieben.
Wenn Testament, Vorsorge oder Schenkung geplant werden, sollte die steuerliche Bewertung von Anfang an mitgedacht werden – sorgfältig, individuell und mit fachlicher Begleitung.



