Ist in einem Gemeindegebiet der Personenkraftverkehr unzulässig, kann dennoch ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen vorliegen, soweit die anderen Merkmale eines Taxenverkehrs gegeben sind.
Wesentlich sind die Personenbeförderung, welche öffentlich zugänglich ist, und die durchgeführte Fahrt von einem Fahrgast zu einem bestimmten Ziel, beispielsweise mit einem Pferdefuhrwerk.
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