Aufgrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, lehnt die Bundesregierung eine Steuerbefreiung von Kaffeespenden an gemeinnützige Organisationen ab.
Die Überlegung der Anfrage war, dass Kaffee mit ablaufendem Mindesthaltbarkeitsdatum bei der Vernichtung die Möglichkeit der Steuerbefreiung oder Steuerentlastung besteht.
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