Vom Arbeitgeber kostenfrei oder vergünstigt gewährte Sachzuwendungen sind bis zu einem Wert in Höhe von 44 Euro im Monat steuerfrei. Der Gesetzgeber hat jedoch Neuregelungen für Gutscheine und Geldkarten beschlossen.
Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere auf einen Geldbetrag lautende Vorteile sind voll steuerpflichtig. Dazu zählen auch Geldkarten, die über eine Barauszahlungsfunktion oder über eine eigene IBAN verfügen.
Zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten bleiben als Sachbezug bis zu einer Höhe von 44 Euro steuerfrei, wenn Sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgehändigt werden und keine Barzahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben. Sie dürfen zudem ausschließlich nur in Deutschland einsetzbar sein.
Damit bleiben die Gutscheine für Einkäufe bei einem bestimmten Einzelhändler, beispielsweise ein Tankgutschein, sowie Centergutscheine und City-Cards bis zu 44 Euro steuerfrei.
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