Martin Reiss
Der Tomatis-Effekt hat keinen Steuereffekt
Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
Diese weltweit vertretende Therapiemethode, welche der Behandlung des Funktions- und Gleichgewichtssystems dient, ist gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode.