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Der Tomatis-Effekt hat keinen Steuereffekt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 30. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar.


Diese weltweit vertretende Therapiemethode, welche der Behandlung des Funktions- und Gleichgewichtssystems dient, ist gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode.

 
 
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