Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
Diese weltweit vertretende Therapiemethode, welche der Behandlung des Funktions- und Gleichgewichtssystems dient, ist gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode.
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