Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vor.
Der bisher gültige von 6 Prozent soll demnach auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt werden.
Die Regelung soll auf alle von der Vollverzinsung betroffenen Fälle rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 angewandt werden.
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