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Die neue Vollverzinsung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 5. Apr. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vor.

Der bisher gültige von 6 Prozent soll demnach auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt werden.

Die Regelung soll auf alle von der Vollverzinsung betroffenen Fälle rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 angewandt werden.

 
 
 

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