Konnten die Erben in einem Erbfall nicht ermittelt werden, obwohl dazu ausreichend Zeit bestand, kann das Finanzamt gegen die unbekannten Erben die Erbschaftsteuer festsetzen. Wurden in der Regel innerhalb eines Jahres die Erben nichtausfindig gemacht, darf das Finanzamt die Anzahl der Erben, die Steuerklassen und die Freibeträge schätzen.
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Steuerkanzlei.
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