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  • AutorenbildMartin Reiss

Erbschaftsteuer: Strategie ist wichtig

„Das vererbte Vermögen übersteigt immer öfters die gesetzlichen Freibeträge der Erbschaftsteuer, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Werte der übertragenen Immobilien und dem angesparten Barvermögen. Die Anzahl der Deutschen, welche ein Testament oder Erbvertrag verfassen ist auffällig gering. Von den Testamenten, welche davon eigenhändig verfasst wurden, erfüllen nur ein Bruchteil die gesetzlichen Formvorschriften und sind somit unwirksam“, weiß Martin Reiss von der gleichnamigen Kanzlei in Wasserburg. Hier sein nächster Steuertipp in Sachen Erbschaft:


„Tritt der Erbfall ohne eine letztwillige Verfügung ein, greift die gesetzliche Erbfolge. Daraus können Erbengemeinschaften entstehen, nicht selten mit sich uneinigen Beteiligten. Im schlechtesten Fall ist der Erhalt des Familienvermögens oder der Fortbestand von Unternehmen gefährdet. Insofern ist es wichtig, die Vermögensübertragung zu Lebzeiten zu regeln, um die Übertragung im eigenen Sinne durchführen zu lassen und, indem das Familienvermögen zusammengehalten wird, die Versorgung der Angehörigen zu sichern. Die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche können in der Regel nicht umgangen, aber gegebenenfalls gesenkt werden. Um eine vollumfängliche Verfügung für die eigene Nachfolge zu bestimmen und die Umsetzung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der letzte Wille mit Gesellschafts- und Eheverträgen abgestimmt wird.”


Der Experte weiter: „Ein weiteres Ziel sollte sein, neben der Bestimmung der erbrechtlichen Verfügung, die im Testament Beziehungsweise Erbvertrag bedachten Personen von der anfallenden Erbschaftsteuer soweit wie möglich zu entlasten. Es existieren hierfür eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, das Vermögen steueroptimiert an die Folgegeneration zu übertragen. Durch strategisch überlegte und frühzeitige Übertragungen können die steuerlichen Freibeträge ausgeschöpft werden. Die diversen Steuerklassen, Freibeträge, Begünstigungen, Auflagen und Bewertungsansätze bieten enormes Steuersparpotential.”


Reiss: „Beispielsweise durch vorgezogene Schenkungen, gewährte Nießbrauchrechte oder Vermächtnisse kann die Erbschaftsteuer erheblich reduziert werden. Das oft so beliebte Berliner Testament ist unter Umständen nicht die beste Alternative, da die Kinder oftmals mit hohen Erbschaftsteuerzahlungen, nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten, belastet werden. Die vielleicht schon bestehenden Testamente und Erbverträge sollten deshalb aus steuerlicher Sicht zwingend überprüft werden. Ist der Erbfall eingetreten, bestehen in der Regel kaum noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer zu umgehen.”


Und weiter: „Wenn die potentiellen Erben minderjährig sind oder eine erfahrene Person mit der Nachlassabwicklung beauftragt werden soll, ist es möglich einen Testamentsvollstrecker zu berufen. In diesem Fall ist auch sichergestellt, dass der Wille des Erben durch eine neutrale Person durchgesetzt wird. 


Gleich ob durch Schenkung oder durch Erbfall, Ihr Vermögen soll gesichert auf die nächste Generation übertragen werden. Mit Ihnen gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungen und gestalten die Rechtsnachfolge steuerlich optimiert.

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