Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt
für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch
ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staaten bekanntgegeben,
mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2020 erfolgt.
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