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Haarwurzeltransplantation ohne Umsatzsteuer

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 21. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Der Verlust oder der Mangel an Haaren kann für sich als Krankheitswert betrachtet werden, auch wenn hierbei durch eine Transplantation nicht auf die Ursache der Krankheit selbst eingewirkt wird.


Haartransplantationen kommen somit als steuerfreie Heilbehandlung in Betracht, wenn bei Personen, welche aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels, dieser ästhetische Eingriff erforderlich ist.


Als Nachweis für die steuerbefreite Haarwurzeltransplantation ist demnach eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung notwendig.


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