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Kassensicherungsverordnung gilt nicht für alle

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 27. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen künftig ebenfalls über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, um unprotokollierte Änderungen oder Löschungen in den digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern.

Die Verpflichtung für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gilt jedoch nicht für Kassen- und Parkscheinautomaten im Parkierungsbereich.

 
 

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