Bereits im vergangenen Jahr wurden mit dem Familienentlastungsgesetz
(BGBl I 2018, S. 2210) der Kinder- und Grundfreibetrag für 2020 angehoben.
Der Kinderfreibetrag steigt ab 1.1.2020 von derzeit 4.980 EUR (= 2.490 EUR je
Elternteil) auf dann 5.172 EUR (bzw. 2.586 EUR je Elternteil).
Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer
gezahlt werden muss, wird ab 1.1.2020 von 9.168 EUR auf 9.408 EUR
angehoben.
Beachten Sie:
Auch der Unterhaltshöchstbetrag beträgt im nächsten Jahr 9.408 EUR.
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