🚀 Der steuerliche Leitfaden für Gründerinnen und Gründer 🚀
- Martin Reiss

- vor 47 Minuten
- 3 Min. Lesezeit
Der Entschluss, sich selbstständig zu machen, ist einer der größten Schritte im Berufsleben. Egal, ob du ein Ein-Personen-Unternehmen gründest, ein Start-up aufbaust oder eine bestehende Idee in ein Unternehmen verwandelst – steuerlich gibt es von Anfang an einiges zu beachten.
Dieser Leitfaden der REISS Steuerkanzlei erklärt dir, worauf du achten musst, damit du steuerlich sauber, rechtssicher und effizient in deine Selbstständigkeit startest.
💡 1. Die Grundentscheidung: Gewerbe oder Freiberuf?
Zuerst musst du klären, welche Art von Selbstständigkeit du ausüben wirst. Das ist steuerlich entscheidend.
Freiberuflich bist du z. B. wenn du als:
Arzt, Architekt, Ingenieur, Steuerberater, Journalist oder Designer arbeitest.Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt an. Sie zahlen keine Gewerbesteuer.
Gewerbetreibend bist du, wenn du ein Unternehmen führst, das Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, die nicht zu den freien Berufen zählen. Beispiele: Handwerksbetriebe, Händler, Agenturen, E-Commerce, Gastronomie.
👉 Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden und sind gewerbesteuerpflichtig (ab ca. 24.500 € Gewinn pro Jahr).
🏢 2. Rechtsform wählen – die steuerliche Weichenstellung
Die Rechtsform beeinflusst alles: Haftung, Steuern, Buchführungspflichten. Hier die häufigsten Varianten:
Rechtsform | Besteuerung | Haftung | Buchführung |
Einzelunternehmen | Einkommensteuer | persönlich | einfache EÜR |
GbR | Einkommensteuer | alle Gesellschafter gemeinsam | EÜR |
UG (haftungsbeschränkt) | Körperschaft- & Gewerbesteuer | beschränkt | Bilanzierung |
GmbH | Körperschaft- & Gewerbesteuer | beschränkt | Bilanzierung |
Partnergesellschaft | Einkommensteuer | wie GbR | EÜR |
Tipp: Viele starten mit einer Einzelfirma oder GbR – unkompliziert, wenig Kosten, einfache Buchhaltung. Wenn dein Umsatz oder Risiko wächst, ist der Wechsel in eine GmbH oder UG steuerlich oft sinnvoll.
🧾 3. Anmeldung beim Finanzamt
Sobald du deine Tätigkeit aufgenommen hast, musst du dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmelden.Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über ELSTER ausfüllst.
Wichtige Angaben dort:
Beginn deiner Tätigkeit
erwarteter Umsatz und Gewinn
Steuernummer (neu oder Übernahme)
Art der Buchführung (EÜR oder Bilanz)
Umsatzsteuerpflicht (siehe unten)
Nach der Anmeldung bekommst du deine Steuernummer für Rechnungen.
💶 4. Umsatzsteuer – Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
Ein zentraler Punkt gleich am Anfang: Willst du Umsatzsteuer ausweisen oder nicht?
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 € liegt (und im Folgejahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt), musst du keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Das ist einfach – aber du kannst auch keine Vorsteuer ziehen.
Regelbesteuerung: Du weist Umsatzsteuer aus (z. B. 19 %), führst sie ans Finanzamt ab, darfst aber im Gegenzug Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
➡️ Tipp der REISS Steuerkanzlei: Wenn du mit Geschäftskunden arbeitest oder viele Investitionen tätigst, lohnt sich meist die Regelbesteuerung.
📚 5. Buchführung & Belegorganisation
Auch wenn du klein startest: Eine saubere Buchführung ist Pflicht. Die Form hängt von deiner Rechtsform ab:
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Für Einzelunternehmer mit Umsatz unter 800.000 € bzw. Gewinn unter 80.000 € und für Freiberufler.
Bilanzierung: Pflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und größere Betriebe.
Nutze von Anfang an digitale Tools oder eine DATEV-Schnittstelle – so sparst du Zeit, Fehler und Papier.
💡 Tipp: Wir übernehmen für viele Gründer die komplette laufende Buchhaltung und kümmern uns um Umsatzsteuervoranmeldungen – damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst.
🧠 6. Einkommensteuer, Gewerbesteuer & Körperschaftsteuer
Einzelunternehmer & Freiberufler
Gewinne = Einkommen → Einkommensteuer
Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer
GmbH / UG
Gewinne werden mit Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (ca. 14 – 17 %) belastet
Ausschüttungen an Gesellschafter → Abgeltungsteuer (25 %)
Tipp: Ein Steuerberater kann genau berechnen, ab wann sich eine GmbH steuerlich lohnt – häufig ab 60.000 – 80.000 € Gewinn p. a.
🧾 7. Versicherungen & Pflichtbeiträge
Auch steuerlich relevant sind bestimmte Versicherungen:
Krankenversicherung (frei wählbar, privat oder gesetzlich)
Rentenversicherung (teilweise Pflicht, z. B. bei Lehrern, Künstlern, Hebammen)
Berufsgenossenschaft (je nach Branche)
ggf. freiwillige Arbeitslosenversicherung
Beiträge sind oft steuerlich absetzbar – aber nicht automatisch Pflichtbeiträge für jeden Gründer.
🔍 8. Typische steuerliche Fehler am Anfang
Zu spät ans Finanzamt gedacht → Verspätungszuschläge
Private und betriebliche Ausgaben vermischt → steuerlich riskant
Keine Rücklagen für Steuern gebildet → Liquiditätsprobleme
Falsche Wahl der Rechtsform → unnötige Steuerlast
Kein Steuerberater → ungenutzte Vorteile
🤝 Fazit: Gut beraten in die Selbstständigkeit starten
Der Start in die Selbstständigkeit ist aufregend – aber auch steuerlich komplex. Mit professioneller Begleitung vermeidest du teure Fehler und nutzt steuerliche Vorteile von Anfang an.
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