Das Bundesministerium hat die steuerlich zu berücksichtigenden Kosten im Rahmen eines Umzugs veröffentlicht.
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab April 2021 870 Euro und ab April 2022 886 Euro, wobei hierfür der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgebend ist.
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