Arbeitgeberwechsel und Steuer: Welche Kosten Sie in der Einkommensteuererklärung absetzen können
- Martin Reiss

- vor 29 Minuten
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Ein Arbeitgeberwechsel bringt häufig neue Chancen, mehr Gehalt oder bessere Entwicklungsmöglichkeiten. Was viele Arbeitnehmer jedoch nicht wissen: Der Wechsel kann auch steuerliche Vorteile bringen. Zahlreiche Kosten, die im Zusammenhang mit einem neuen Job entstehen, lassen sich als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten beim Jobwechsel steuerlich absetzbar sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Warum ein Arbeitgeberwechsel steuerlich relevant ist
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, entstehen oft zusätzliche beruflich veranlasste Ausgaben. Das deutsche Steuerrecht erlaubt es, solche Kosten als Werbungskosten abzusetzen, sofern sie direkt mit der Aufnahme der neuen Tätigkeit zusammenhängen.
Das bedeutet: Viele Ausgaben rund um Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Umzug oder doppelte Haushaltsführung können Ihre steuerliche Belastung reduzieren.
1. Bewerbungskosten sind steuerlich absetzbar 📄
Alle Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung entstehen, gelten grundsätzlich als Werbungskosten. Dazu zählen beispielsweise:
Erstellung und Druck von Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsfotos
Porto für Bewerbungen
Kosten für Bewerbungssoftware oder Layout
Online-Bewerbungsplattformen
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei mehrtägigen Auswahlverfahren
Auch digitale Bewerbungen können steuerlich relevant sein, etwa wenn Kosten für professionelle Lebenslaufgestaltung oder Bewerbungscoaching entstehen.
Tipp: Falls Sie keine Einzelbelege mehr haben, akzeptieren Finanzämter häufig pauschale Bewerbungskosten (oft etwa 2,50–8,50 € pro Bewerbung).
2. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch 🚗
Reisen Sie zu einem Bewerbungsgespräch, können Sie die Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
Absetzbar sind zum Beispiel:
Kilometerpauschale bei Nutzung des eigenen Autos
Bahn- oder Flugtickets
Taxi- oder öffentliche Verkehrsmittel
Parkgebühren
Wichtig: Wenn der potenzielle Arbeitgeber die Kosten erstattet, können diese nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
3. Umzugskosten bei Jobwechsel 📦
Wenn der Arbeitgeberwechsel einen berufsbedingten Umzug erforderlich macht, können zahlreiche Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Typische absetzbare Umzugskosten:
Spedition oder Umzugsunternehmen
Mietwagen für den Umzug
Verpackungsmaterial
Reisekosten zur neuen Wohnung
Maklerkosten (unter bestimmten Voraussetzungen)
doppelte Mietzahlungen während der Übergangsphase
Zusätzlich gibt es Umzugskostenpauschalen, die ohne Einzelbelege angesetzt werden können.
Ein beruflicher Umzug liegt häufig vor, wenn:
sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt
der Arbeitsplatz in eine andere Stadt verlegt wird
der Umzug vom Arbeitgeber verlangt wird
4. Doppelte Haushaltsführung beim neuen Job 🏠
Wenn Sie für Ihren neuen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung benötigen, können Sie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzen.
Dazu gehören unter anderem:
Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung
Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung
wöchentliche Familienheimfahrten
Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten
Diese Regelung ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz aus privaten Gründen nicht verlegen möchten.
5. Fortbildungs- und Qualifizierungskosten 🎓
Manchmal ist für einen neuen Job eine Weiterbildung oder zusätzliche Qualifikation notwendig. Auch solche Kosten können Werbungskosten sein.
Beispiele:
Fachseminare
Zertifikatskurse
Fachliteratur
Prüfungsgebühren
Fahrt- und Übernachtungskosten bei Schulungen
Voraussetzung ist, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist.
6. Arbeitsmittel für den neuen Job 💻
Beim Start in einem neuen Unternehmen entstehen häufig Ausgaben für Arbeitsmittel, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können.
Dazu zählen zum Beispiel:
Laptop oder Computer
Fachliteratur
Büromaterial
Arbeitskleidung
Software
Liegt der Preis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, können die Kosten häufig sofort vollständig abgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis zur Werbungskostenpauschale
Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Nur wenn Ihre tatsächlichen Kosten darüber liegen, wirkt sich ein zusätzlicher Abzug steuerlich aus.
Gerade bei einem Arbeitgeberwechsel mit Umzug oder Bewerbungskosten wird diese Grenze jedoch häufig überschritten.
Fazit: Arbeitgeberwechsel kann steuerlich Vorteile bringen
Ein Jobwechsel bedeutet nicht nur eine berufliche Veränderung – er kann auch steuerliche Einsparungen ermöglichen. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Umzugskosten oder Ausgaben für Arbeitsmittel lassen sich häufig als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Wer alle Belege sorgfältig sammelt, kann so seine Steuerlast deutlich reduzieren.
Steuerberatung kann sich lohnen
Die steuerlichen Möglichkeiten rund um einen Arbeitgeberwechsel werden häufig unterschätzt. Gerade wenn Umzug, doppelte Haushaltsführung oder hohe Bewerbungskosten im Spiel sind, lohnt sich eine professionelle Prüfung der Steuererklärung.
Eine individuelle steuerliche Beratung hilft dabei, alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.





