Die Zinsberechnung der Steuerverwaltung mit einem Zinssatz von 0,5% wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, jedoch bis einschließlich in das Jahr 2018 für anwendbar erklärt.
Bis zum 31.07.2022 soll durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Verzinsung eine Neuregelung geschaffen werden.
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