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Niedrigzinsen beim Finanzamt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 20. Okt. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die Zinsberechnung der Steuerverwaltung mit einem Zinssatz von 0,5% wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, jedoch bis einschließlich in das Jahr 2018 für anwendbar erklärt.


Bis zum 31.07.2022 soll durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Verzinsung eine Neuregelung geschaffen werden.

 
 
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