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Schenken zu Lebzeiten: Vermögen steuerlich sinnvoll übertragen und teure Fehler vermeiden

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 1 Tag
  • 10 Min. Lesezeit

Wer Vermögen aufgebaut hat, möchte häufig nicht erst im Erbfall darüber nachdenken, wie dieses Vermögen einmal weitergegeben werden soll. Viele Eltern, Großeltern, Ehegatten sowie Unternehmerinnen und Unternehmer möchten bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse schaffen, die nächste Generation unterstützen und gleichzeitig vermeiden, dass später unnötig viel Vermögen durch Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet wird. Genau hier setzt das Thema „Schenken zu Lebzeiten“ an.


Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich sehr sinnvoll sein. Sie kann helfen, Freibeträge optimal zu nutzen, Vermögen schrittweise zu übertragen und die spätere Nachfolge planbar zu machen. Gleichzeitig ist sie kein Vorgang, den man beiläufig erledigen sollte. Gerade weil es häufig um Immobilien, Unternehmensanteile, größere Geldbeträge oder über viele Jahre aufgebautes Familienvermögen geht, können kleine Fehler erhebliche finanzielle Folgen haben.


Eine falsche Bewertung, eine übersehene Frist, unvollständige Unterlagen, eine unklare Vertragsgestaltung oder eine fehlerhafte Einschätzung gegenüber dem Finanzamt können dazu führen, dass vermeidbare Steuerbelastungen entstehen. In vielen Fällen werden Gestaltungsmöglichkeiten nicht deshalb verloren, weil sie nicht existieren, sondern weil sie zu spät erkannt werden.


Als REISS Steuerkanzlei unterstützen wir Mandanten deutschlandweit dabei, Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich durchdacht, rechtssicher und langfristig sinnvoll zu planen. Wir sind in Rosenheim und München bereits etabliert, beraten jedoch über moderne digitale Prozesse deutschlandweit. Dabei sind wir keine anonyme Online-Kanzlei. Unsere Prozesse sind digital, effizient und modern, unsere Beratung bleibt persönlich, individuell und auf die konkrete Vermögenssituation unserer Mandanten ausgerichtet.


Warum Schenken zu Lebzeiten steuerlich so attraktiv sein kann


Der zentrale steuerliche Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten liegt in der gezielten Nutzung von Freibeträgen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis stehen unterschiedliche persönliche Freibeträge zur Verfügung. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können derzeit einen Freibetrag von 500.000 Euro nutzen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Enkelkinder können in vielen Fällen einen Freibetrag von 200.000 Euro nutzen. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen ist der Freibetrag deutlich niedriger.


Besonders wichtig ist der Zehnjahreszeitraum. Freibeträge können grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen also nicht nur einmal, sondern über einen längeren Zeitraum schrittweise übertragen. Dadurch lassen sich bei rechtzeitiger Gestaltung erhebliche Vermögenswerte steuerlich optimiert weitergeben.


Genau an dieser Stelle zeigt sich der Unterschied zwischen spontaner Schenkung und professioneller steuerlicher Planung. Wer einfach überträgt, ohne die Vermögensstruktur, frühere Schenkungen, künftige Entwicklungen und familiäre Ziele zu berücksichtigen, verschenkt häufig steuerliches Potenzial. Wer dagegen frühzeitig prüft, wann welche Vermögenswerte an welche Person übertragen werden sollen, kann deutlich bessere Ergebnisse erzielen.


Wir prüfen in solchen Fällen nicht nur, ob eine Schenkung grundsätzlich möglich ist. Wir analysieren, welche Freibeträge zur Verfügung stehen, ob frühere Übertragungen zu berücksichtigen sind, welche Vermögenswerte steuerlich sinnvoll übertragen werden können und welche zeitliche Strategie zur familiären Situation passt.


Warum Abwarten teuer werden kann


Viele Menschen verschieben das Thema Vermögensübertragung über Jahre. Das ist menschlich nachvollziehbar, steuerlich aber häufig nachteilig. Gerade bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder größeren Kapitalanlagen kann jeder verlorene Zeitraum dazu führen, dass steuerliche Chancen ungenutzt bleiben.


Ein typisches Beispiel ist die Übertragung von Vermögen auf Kinder. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen eigenen Freibetrag. Das bedeutet, dass Mutter und Vater jeweils eigene steuerliche Möglichkeiten nutzen können. Bei mehreren Kindern und einer langfristigen Planung können dadurch erhebliche Werte steueroptimiert übertragen werden. Wird jedoch zu spät begonnen, bleibt oft nur eine einmalige Gestaltung. Die Möglichkeit, Freibeträge nach zehn Jahren erneut zu nutzen, kann dann praktisch verloren sein.


Auch steigende Immobilienwerte spielen eine wichtige Rolle. Eine Immobilie, die heute noch innerhalb eines Freibetrags liegt oder nur geringfügig darüber liegt, kann in einigen Jahren steuerlich deutlich höher bewertet werden. Wer dann erst überträgt, riskiert eine höhere Steuerbelastung. Gerade in wirtschaftlich starken Regionen und bei werthaltigem Immobilienvermögen sollte deshalb nicht abgewartet werden, bis die Gestaltungsmöglichkeiten enger werden.


Wir erleben in der Beratung regelmäßig, dass Mandanten erst dann steuerlichen Rat suchen, wenn bereits eine Schenkung erfolgt ist oder das Finanzamt Rückfragen stellt. Dann ist der Gestaltungsspielraum häufig eingeschränkt. Eine frühe Beratung ist deshalb kein formaler Zusatzschritt, sondern oft der entscheidende Hebel, um Vermögen zu schützen.


Schenkungsteuer richtig verstehen


Die Schenkungsteuer wirkt auf den ersten Blick einfach: Es gibt Freibeträge, und nur was darüber liegt, wird steuerpflichtig. In der Praxis ist es deutlich komplexer. Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Freibetrags, sondern auch, wer schenkt, wer beschenkt wird, welche früheren Schenkungen erfolgt sind, welche Vermögenswerte übertragen werden und wie diese bewertet werden.


Ein Kind kann von einem Elternteil grundsätzlich 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Erfolgt die Vermögensübertragung durch beide Elternteile, können sich bei richtiger Strukturierung deutlich größere steuerfreie Übertragungsmöglichkeiten ergeben. Bei Ehegatten, Enkelkindern, Geschwistern, Lebensgefährten oder entfernteren Angehörigen gelten wiederum andere steuerliche Ausgangspunkte.


Wer ohne Beratung handelt, übersieht häufig, dass frühere Schenkungen innerhalb des Zehnjahreszeitraums relevant bleiben. Eine vermeintlich steuerfreie neue Schenkung kann durch die Zusammenrechnung mit früheren Übertragungen plötzlich steuerpflichtig werden. Ebenso kann eine unüberlegte Übertragung an die falsche Person dazu führen, dass nur ein deutlich niedrigerer Freibetrag greift.


Als REISS Steuerkanzlei achten wir darauf, diese Zusammenhänge vor der Schenkung zu prüfen. Wir betrachten nicht nur den einzelnen Übertragungsvorgang, sondern die gesamte Vermögens- und Familienstruktur. Das schafft Klarheit und verhindert, dass steuerliche Vorteile durch vermeidbare Fehler verloren gehen.


Immobilien zu Lebzeiten verschenken


Immobilien gehören zu den häufigsten Vermögenswerten, die zu Lebzeiten übertragen werden. Gleichzeitig gehören sie zu den steuerlich anspruchsvollsten Schenkungsgegenständen. Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, vermietete Immobilie, Grundstück oder Ferienimmobilie: Jede Übertragung muss sorgfältig geprüft werden.


Der steuerliche Wert einer Immobilie entspricht nicht automatisch dem Kaufpreis, dem gefühlten Marktwert oder einer groben Schätzung. Für die Schenkungsteuer kommt es auf Bewertungsregeln an, die im Einzelfall zu überraschenden Ergebnissen führen können. Gerade bei Immobilien ist die Bewertung häufig der Punkt, an dem erhebliche Steuerunterschiede entstehen.


Hinzu kommt die Frage, ob die Immobilie vollständig übertragen werden soll oder ob Rechte beim bisherigen Eigentümer verbleiben sollen. Häufig werden Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte vereinbart. Ein Nießbrauch kann beispielsweise dazu führen, dass der Schenker weiterhin Mieteinnahmen erhält oder eine Immobilie weiter nutzen kann. Steuerlich kann ein solches Recht den Wert der Schenkung mindern. Gleichzeitig muss die Gestaltung sauber erfolgen, weil unklare oder falsch dokumentierte Rechte später zu Streit, steuerlichen Nachteilen oder Problemen bei der Finanzamtsprüfung führen können.


Wer eine Immobilie ohne steuerliche Prüfung verschenkt, kann mehrere Fehler gleichzeitig machen. Der Wert kann unzutreffend angesetzt werden. Der Nießbrauch kann falsch gestaltet sein. Die Auswirkungen auf Einkommensteuer, Schenkungsteuer und spätere Erbfälle können unterschätzt werden. Auch innerhalb der Familie kann es zu Konflikten kommen, wenn Ausgleichsregelungen fehlen oder nicht klar dokumentiert sind.


Wir begleiten solche Übertragungen steuerlich vorausschauend. Wir prüfen die Bewertung, analysieren steuerliche Folgen, berücksichtigen bestehende Finanzierungen, Mieteinnahmen und Nutzungsrechte und stimmen die steuerliche Gestaltung mit den zivilrechtlichen Anforderungen ab. Gerade bei Immobilien ist diese Abstimmung entscheidend, weil ein notarieller Vertrag nur dann wirklich sinnvoll ist, wenn auch die steuerlichen Folgen vorher verstanden und geplant wurden.


Schenkungen an Kinder


Viele Eltern möchten ihre Kinder frühzeitig unterstützen. Das kann ein Zuschuss zum Immobilienkauf sein, die Übertragung von Kapitalvermögen, die Schenkung eines Grundstücks oder die vorweggenommene Erbfolge. Der Wunsch dahinter ist meist klar: Vermögen soll innerhalb der Familie bleiben und sinnvoll verteilt werden.


Steuerlich kommt es jedoch auf die Details an. Wer schenkt genau? Nur ein Elternteil oder beide? Erhält ein Kind mehr als ein anderes? Soll die Schenkung auf den späteren Erbteil angerechnet werden? Gibt es Geschwister, Pflichtteilsfragen oder Ausgleichsregelungen? Werden spätere Schenkungen bereits mitgedacht?


Ohne strukturierte Beratung werden solche Fragen oft zu spät gestellt. Dann ist die Schenkung bereits vollzogen, der Vertrag unterschrieben oder das Geld überwiesen. Eine nachträgliche steuerliche Optimierung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Besonders riskant ist es, größere Beträge einfach zu übertragen und davon auszugehen, dass innerhalb der Familie schon keine steuerlichen Probleme entstehen.

Auch eine Schenkung innerhalb der Familie kann gegenüber dem Finanzamt anzeigepflichtig sein. Wer solche Pflichten übersieht oder unvollständig erfüllt, riskiert Rückfragen, Verzögerungen und spätere Korrekturen.


Wir sorgen dafür, dass Schenkungen nicht nur gut gemeint, sondern auch steuerlich sauber umgesetzt werden. Dazu gehört eine klare Dokumentation, eine zutreffende steuerliche Einordnung und eine vorausschauende Planung der nächsten Jahre.


Unternehmensnachfolge durch Schenkung


Wenn Unternehmensanteile oder Betriebsvermögen zu Lebzeiten übertragen werden sollen, wird die Planung besonders anspruchsvoll. Unternehmerinnen und Unternehmer möchten häufig frühzeitig Nachfolger einbinden, Verantwortung schrittweise übertragen oder die nächste Generation an das Unternehmen heranführen. Steuerlich kann dies sinnvoll sein, erfordert aber eine sehr sorgfältige Prüfung.


Bei Unternehmensvermögen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen eine Rolle spielen. Gleichzeitig sind die Anforderungen hoch. Werden Voraussetzungen nicht erfüllt oder bestimmte Regelungen später verletzt, können erhebliche steuerliche Nachteile entstehen. Besonders problematisch ist, dass Fehler nicht immer sofort sichtbar werden. Manchmal zeigen sich die steuerlichen Folgen erst Jahre später.


Eine unüberlegte Übertragung kann außerdem Auswirkungen auf Einkommensteuer, Ertragsteuer, Gesellschaftsverträge, Sonderbetriebsvermögen, Stimmrechte, Gewinnbezugsrechte und die Liquidität des Unternehmens haben. Wer nur auf die Schenkungsteuer schaut, greift deshalb zu kurz.


Wir prüfen Unternehmensschenkungen ganzheitlich. Dabei betrachten wir nicht nur den steuerlichen Moment der Übertragung, sondern auch die Unternehmensstruktur, die Nachfolgeziele, die Liquidität, die familiäre Situation und mögliche Risiken für spätere Jahre. Gerade bei Unternehmensnachfolge ist professionelle steuerliche Begleitung kein Zusatznutzen, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer belastbaren Gestaltung.


Schenkung oder Erbschaft: Was ist steuerlich sinnvoller?


Ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine spätere Vererbung günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. In vielen Fällen bietet die Schenkung steuerliche Vorteile, weil Freibeträge frühzeitig und möglicherweise mehrfach genutzt werden können. In anderen Fällen können persönliche Versorgung, Absicherung des Schenkers, Pflichtteilsfragen oder familiäre Konflikte gegen eine zu schnelle Übertragung sprechen.


Steuerlich sinnvoll ist daher nicht die schnellste Lösung, sondern die passende Lösung. Eine gute Planung berücksichtigt den gesamten Lebens- und Vermögenskontext. Wer schenkt, muss auch an die eigene finanzielle Sicherheit denken. Es wäre ein Fehler, Vermögen nur aus steuerlichen Gründen zu früh oder zu umfassend aus der Hand zu geben.


Deshalb prüfen wir nicht nur, wie Steuern reduziert werden können. Wir achten auch darauf, dass die Gestaltung wirtschaftlich tragfähig bleibt. Eine steueroptimierte Schenkung ist nur dann gut, wenn sie auch zur persönlichen Lebensplanung passt.


Comicartige Illustration einer steuerlichen Beratung zur Schenkung zu Lebzeiten: Eine Familie bespricht mit einem Steuerberater die Übertragung von Vermögen, Immobilien und Freibeträgen. Im Hintergrund sind Berliner Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor, der Fernsehturm und der Reichstag zu sehen. Unten rechts steht „REISS Steuerkanzlei“.

Häufige Fehler bei Schenkungen zu Lebzeiten


In der Praxis entstehen die teuersten Fehler selten aus böser Absicht. Meist entstehen sie, weil Beteiligte glauben, eine Schenkung sei unkomplizierter, als sie tatsächlich ist.

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Gesamtplanung. Es wird ein einzelner Vermögenswert übertragen, ohne frühere Schenkungen, künftige Erbfälle oder weitere Familienmitglieder einzubeziehen. Dadurch werden Freibeträge nicht optimal genutzt oder ungünstige steuerliche Reihenfolgen gewählt.


Ein weiterer Fehler liegt in der falschen Bewertung. Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder gemischten Vermögenswerten kann eine ungenaue Bewertung erhebliche steuerliche Folgen haben. Wer den steuerlichen Wert nicht vorab prüft, weiß nicht zuverlässig, ob der Freibetrag ausreicht oder welche Steuerbelastung droht.


Auch Fristen und Anzeigepflichten werden häufig unterschätzt. Eine Schenkung ist steuerlich nicht automatisch erledigt, nur weil Geld überwiesen oder ein Vertrag geschlossen wurde. Wer Pflichten gegenüber dem Finanzamt übersieht, riskiert Rückfragen, Verzögerungen, Korrekturen oder weitere steuerliche Probleme.


Besonders gefährlich ist außerdem die Annahme, man könne steuerliche Gestaltung später problemlos nachholen. Bei Schenkungen gilt: Die entscheidenden Weichen werden vor der Übertragung gestellt. Nachträgliche Korrekturen sind oft aufwendig, teilweise unmöglich und fast immer teurer als eine frühzeitige Beratung.


Warum professionelle steuerliche Prüfung Sicherheit schafft


Eine professionelle steuerliche Prüfung bringt Klarheit, bevor Vermögen übertragen wird. Sie zeigt, welche Steuerbelastung entstehen kann, welche Freibeträge verfügbar sind, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Risiken vermieden werden sollten.


Wir prüfen zunächst die Ausgangssituation. Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Wer soll begünstigt werden? Welche früheren Übertragungen gab es? Welche Ziele verfolgt die Familie? Geht es um Steueroptimierung, Nachfolge, Absicherung, Gleichbehandlung von Kindern, Unternehmensfortführung oder eine Kombination daraus?


Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine steuerliche Struktur. Dabei geht es nicht darum, eine Standardschablone anzuwenden. Jede Familie, jedes Vermögen und jede Nachfolgeplanung ist anders. Eine sinnvolle Schenkungsstrategie muss genau zur jeweiligen Situation passen.


Unsere Mandanten profitieren dabei von einer Beratung, die fachlich fundiert, digital effizient und persönlich ist. Persönliche Beratung bedeutet für uns nicht zwingend, dass jeder Termin vor Ort stattfinden muss. Es bedeutet, dass wir zuhören, Zusammenhänge verstehen, individuelle Ziele berücksichtigen und steuerliche Gestaltung nicht isoliert betrachten.


Bei Schenkungen zu Lebzeiten geht es um Vertrauen. Wer Vermögen überträgt, trifft Entscheidungen mit langfristiger Wirkung. Es geht um Familie, Sicherheit, Lebensleistung und oft um erhebliche Werte. Deshalb braucht es eine Steuerkanzlei, die nicht nur Formulare bearbeitet, sondern gestaltet, erklärt und vorausschauend denkt.


Als REISS Steuerkanzlei verbinden wir moderne digitale Prozesse mit persönlicher steuerlicher Beratung. Wir beraten Mandanten deutschlandweit und sind zugleich in Rosenheim und München etabliert. Das ermöglicht eine flexible, effiziente und zugleich individuelle Zusammenarbeit.


Unsere Aufgabe ist es, steuerliche Komplexität verständlich zu machen. Wir zeigen nicht nur, was möglich ist, sondern auch, was riskant wäre. Wir sprechen offen über steuerliche Belastungen, Fallstricke gegenüber dem Finanzamt, Dokumentationspflichten und Gestaltungsmöglichkeiten, die bei zu spätem Handeln verloren gehen können.


Gerade bei Schenkungen ist diese Klarheit entscheidend. Eine falsche Entscheidung kann später teuer werden, während eine rechtzeitige Gestaltung Vermögen nachhaltig schützen kann.


Auszeichnung „Beste Steuerberater 2026“

Wir freuen uns, dass wir die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2026“ erhalten haben. Das Qualitätssiegel bestätigt die Aufnahme in die Liste der besten Steuerberater Deutschlands im Handelsblatt-Ranking 2026. Grundlage der Auszeichnung ist eine Untersuchung von SWI Finance unter 4.036 Steuerberatern.

Diese Auszeichnung unterstreicht die fachliche Kompetenz, Spezialisierung und Beratungsqualität der REISS Steuerkanzlei. Für unsere Mandanten ist sie ein zusätzliches Signal dafür, dass anspruchsvolle steuerliche Themen wie Schenkung, Vermögensübertragung und Nachfolgeplanung bei uns mit hoher fachlicher Sorgfalt begleitet werden.

Handelsblatt-Auszeichnung „Beste Steuerberater 2026“ für die REISS Steuerkanzlei. Das Qualitätssiegel bestätigt die Aufnahme in die Liste der besten Steuerberater Deutschlands im Handelsblatt-Ranking 2026. Grundlage der Auszeichnung ist eine Untersuchung von SWI Finance unter 4.036 Steuerberatern. Die Darstellung unterstreicht die fachliche Kompetenz, Spezialisierung und Beratungsqualität der REISS Steuerkanzlei.

Schenkungen richtig vorbereiten


Eine gute Schenkungsplanung beginnt nicht beim Notartermin und nicht bei der Überweisung. Sie beginnt mit einer steuerlichen Analyse. Wer Vermögen übertragen möchte, sollte zunächst klären, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Personen begünstigt werden sollen und welche steuerlichen Folgen entstehen können.

Bei Immobilien sollte vorab geprüft werden, welcher steuerliche Wert realistisch ist und ob Nießbrauch, Wohnrecht oder eine gestufte Übertragung sinnvoll sein können. Bei Geldvermögen sollte geklärt werden, welche Freibeträge verfügbar sind und ob frühere Schenkungen zu berücksichtigen sind. Bei Unternehmensvermögen muss zusätzlich analysiert werden, welche steuerlichen Begünstigungen möglich sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.


Wichtig ist auch die Dokumentation. Eine sauber vorbereitete Schenkung enthält klare Angaben zu Beteiligten, Vermögenswerten, Zeitpunkt, Wert und gegebenenfalls Gegenleistungen, Auflagen oder Rechten. Unklare Unterlagen führen häufig zu Rückfragen des Finanzamts und können die steuerliche Einordnung erschweren.

Wir begleiten Mandanten durch diesen gesamten Prozess. Wir bereiten die steuerlichen Grundlagen auf, koordinieren bei Bedarf mit weiteren beteiligten Beratern und sorgen dafür, dass die Schenkung nicht nur formal, sondern auch steuerlich durchdacht umgesetzt wird.


Steuerliche Gestaltung muss belastbar sein


Seriöse steuerliche Gestaltung bedeutet nicht, künstliche Konstruktionen zu schaffen. Es geht darum, die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen. Freibeträge, Zehnjahreszeiträume, Nießbrauch, abgestufte Übertragungen, familieninterne Strukturierung und Unternehmensnachfolge können wirkungsvolle Instrumente sein, wenn sie fachlich sauber geplant und wirtschaftlich nachvollziehbar umgesetzt werden.


Das Finanzamt prüft bei größeren Schenkungen genau. Deshalb müssen Gestaltungen tragfähig, dokumentiert und erklärbar sein. Wer versucht, ohne Beratung eine vermeintlich clevere Lösung umzusetzen, riskiert, dass diese steuerlich nicht anerkannt wird oder später zu erheblichen Rückfragen führt.


Wir legen Wert auf Lösungen, die steuerlich sinnvoll und belastbar sind. Unser Ziel ist nicht die kurzfristige Abkürzung, sondern eine Gestaltung, die auch einer späteren Prüfung standhält.


Schenken zu Lebzeiten sollte man nicht allein planen


Schenken zu Lebzeiten kann eine der wirksamsten Möglichkeiten sein, Vermögen steuerlich sinnvoll auf die nächste Generation zu übertragen. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge nutzen, Zehnjahreszeiträume strategisch einplanen, Immobilien oder Unternehmensvermögen strukturiert übertragen und spätere Erbschaftsteuerbelastungen reduzieren.


Gleichzeitig ist das Thema anspruchsvoll. Fehler bei Bewertung, Fristen, Anzeige, Dokumentation oder Gestaltung können erhebliche finanzielle Nachteile auslösen. Besonders riskant ist es, erst nach der Schenkung steuerlichen Rat einzuholen. Dann sind viele Möglichkeiten bereits verloren.


Als REISS Steuerkanzlei prüfen wir Ihre Situation individuell, zeigen steuerliche Chancen und Risiken auf und begleiten Sie bei der rechtssicheren und steueroptimierten Umsetzung. Unsere Beratung ist persönlich, unsere Prozesse sind digital und unsere Arbeitsweise ist auf anspruchsvolle steuerliche Gestaltungen ausgerichtet.


Wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchten, sollten Sie nicht warten, bis Fristen, Werte oder familiäre Umstände die Gestaltung erschweren. Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie unnötige Steuerbelastungen vermeiden können.


 
 
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