Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung richtig nutzen: So vermeiden Sie unnötige Steuern und sichern Vermögen für die nächste Generation
- Martin Reiss

- 21. Juli
- 5 Min. Lesezeit
Die Themen Erbschaft und Schenkung beschäftigen viele Familien früher oder später. Ob Immobilien, Geldvermögen, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte – wer Vermögen an Kinder, Enkel oder andere Angehörige weitergeben möchte, sollte die steuerlichen Freibeträge genau kennen und vor allem strategisch nutzen. Denn obwohl das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erhebliche Freibeträge vorsieht, werden diese in der Praxis häufig nicht optimal ausgeschöpft.
Die Folge sind oftmals unnötig hohe Steuerzahlungen, verlorene Gestaltungsmöglichkeiten und finanzielle Nachteile, die sich mit einer rechtzeitigen Planung hätten vermeiden lassen. Genau deshalb ist eine frühzeitige steuerliche Beratung so wichtig. Wer erst handelt, wenn eine Erbschaft bereits eingetreten ist oder eine Schenkung unmittelbar bevorsteht, verschenkt häufig wertvolle Optionen.
Als REISS Steuerkanzlei unterstützen wir Mandanten dabei, Vermögen steuerlich sinnvoll zu übertragen, Freibeträge optimal auszuschöpfen und langfristige Vermögensstrategien zu entwickeln. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Übertragungen, sondern die gesamte familiäre und steuerliche Situation.
Warum Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung so wichtig sind
Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verfolgen grundsätzlich das gleiche Ziel: Vermögensübertragungen sollen besteuert werden. Gleichzeitig gewährt der Gesetzgeber jedoch Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen.
Diese Freibeträge können dazu führen, dass erhebliche Vermögenswerte vollkommen steuerfrei übertragen werden. Allerdings geschieht dies nicht automatisch. Wer Vermögen überträgt, ohne die steuerlichen Regeln zu kennen, läuft Gefahr, Freibeträge nicht vollständig auszunutzen oder durch eine ungünstige Gestaltung unnötige Steuerlasten auszulösen.
Besonders problematisch ist dabei, dass viele Menschen davon ausgehen, eine einfache Schenkung oder eine spätere Erbschaft seien steuerlich unkompliziert. In der Realität spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle:
Verwandtschaftsgrad
Höhe des Vermögens
Art des Vermögens
Zeitpunkt der Übertragung
frühere Schenkungen
Immobilienbewertungen
Unternehmensvermögen
Fristen gegenüber dem Finanzamt
Schon kleine Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Welche Freibeträge gelten bei Erbschaften und Schenkungen?
Die Höhe des steuerfreien Erwerbs hängt vom Verhältnis zwischen Schenker beziehungsweise Erblasser und Empfänger ab.
Freibeträge im Überblick
Personenkreis | Freibetrag |
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder (wenn Eltern noch leben) | 200.000 Euro |
Enkelkinder (wenn Eltern verstorben sind) | 400.000 Euro |
Urenkel | 100.000 Euro |
Eltern und Großeltern bei Erbschaften | 100.000 Euro |
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und weitere Personen | 20.000 Euro |
Diese Beträge wirken auf den ersten Blick großzügig. In Ballungsräumen mit hohen Immobilienwerten werden sie jedoch schnell überschritten. Eine Immobilie in München oder eine vermietete Eigentumswohnung kann allein bereits den Freibetrag eines Kindes deutlich überschreiten.
Gerade deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine schrittweise Vermögensübertragung sinnvoll sein kann.
Der entscheidende Vorteil: Freibeträge können mehrfach genutzt werden
Eine der wichtigsten Regelungen im Schenkungsteuerrecht wird von vielen Menschen unterschätzt.
Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Das bedeutet: Eltern können ihrem Kind beispielsweise Vermögenswerte im Wert von 400.000 Euro steuerfrei schenken. Nach Ablauf von zehn Jahren steht derselbe Freibetrag erneut zur Verfügung.
Wer ausreichend früh plant, kann dadurch erhebliche Vermögenswerte vollkommen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Ehepaar möchte seinem Kind Vermögen übertragen.
Vater schenkt 400.000 Euro
Mutter schenkt 400.000 Euro
Bereits dadurch können 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden.
Nach zehn Jahren können dieselben Freibeträge erneut genutzt werden.
So lassen sich langfristig Millionenbeträge steueroptimiert übertragen.
Genau an diesem Punkt zeigt sich die Bedeutung professioneller Planung. Wer den richtigen Zeitpunkt verpasst oder Schenkungen unkoordiniert vornimmt, kann wertvolle Freibeträge dauerhaft verlieren.

Immobilien steueroptimiert übertragen
Immobilien gehören zu den häufigsten Vermögenswerten im Rahmen von Schenkungen und Erbschaften.
Gleichzeitig entstehen hier besonders häufig steuerliche Fehler.
Viele Eigentümer orientieren sich an subjektiven Wertvorstellungen oder an alten Kaufpreisen. Für die steuerliche Bewertung gelten jedoch eigene gesetzliche Bewertungsverfahren.
Das führt regelmäßig dazu, dass Immobilien deutlich höher bewertet werden als erwartet.
Dadurch kann plötzlich eine erhebliche Steuerbelastung entstehen.
Besonders wichtig sind deshalb Fragen wie:
Wie hoch ist der steuerliche Immobilienwert?
Reichen die Freibeträge aus?
Ist eine schrittweise Übertragung sinnvoll?
Sollte Nießbrauch vorbehalten werden?
Welche Auswirkungen ergeben sich für Mieteinnahmen?
Welche Folgen entstehen für die spätere Erbschaft?
Als REISS Steuerkanzlei analysieren wir diese Faktoren im Detail. Dadurch erhalten unsere Mandanten frühzeitig Klarheit über mögliche Steuerfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Nießbrauch und Wohnrechte als wichtige Gestaltungsinstrumente
Bei Immobilienübertragungen werden häufig Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte vereinbart.
Der große Vorteil:
Die Immobilie wird bereits auf die nächste Generation übertragen, während der bisherige Eigentümer weiterhin wirtschaftliche Vorteile nutzen kann.
In vielen Fällen reduziert ein vorbehaltener Nießbrauch gleichzeitig den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
Dadurch können Freibeträge effizienter eingesetzt werden.
Allerdings handelt es sich um ein komplexes Gestaltungsinstrument. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder steuerlichen Bewertung können erhebliche Nachteile verursachen.
Eine professionelle steuerliche Prüfung vor der Übertragung schafft hier Sicherheit und verhindert spätere Überraschungen.
Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen
Besonders komplex wird die Situation bei Betriebsvermögen und Unternehmensanteilen.
Hier bestehen teilweise umfangreiche steuerliche Begünstigungen.
Gleichzeitig sind zahlreiche Voraussetzungen einzuhalten.
Werden diese Voraussetzungen verletzt, können Steuervergünstigungen nachträglich entfallen. Die finanziellen Folgen können erheblich sein.
Gerade Unternehmer sollten daher nicht erst kurz vor dem Ruhestand über die Nachfolge nachdenken.
Eine langfristige Planung ermöglicht häufig deutlich bessere steuerliche Ergebnisse und sorgt gleichzeitig für Rechtssicherheit innerhalb der Familie und des Unternehmens.
Warum viele Menschen unnötig Steuern zahlen
In unserer Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass Steuerbelastungen häufig nicht deshalb entstehen, weil die gesetzlichen Freibeträge zu niedrig wären.
Viel häufiger liegt das Problem in einer fehlenden Planung.
Typische Fehler sind:
Schenkungen ohne steuerliche Prüfung
nicht gemeldete Vermögensübertragungen
falsche Immobilienbewertungen
unvollständige Unterlagen
versäumte Fristen
ungenutzte Zehnjahreszeiträume
fehlende Abstimmung zwischen mehreren Familienmitgliedern
unklare Vertragsgestaltungen
Viele dieser Fehler lassen sich später nur schwer oder gar nicht korrigieren.
Was zunächst wie eine einfache Vermögensübertragung erscheint, entwickelt sich dann schnell zu einem kostspieligen Problem gegenüber dem Finanzamt.
Warum frühe Beratung bares Geld wert sein kann
Einer der größten Irrtümer besteht darin, steuerliche Beratung erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Schenkung bereits vorbereitet wird oder ein Erbfall eingetreten ist.
Gerade bei größeren Vermögen entscheidet oft die rechtzeitige Planung über die spätere Steuerbelastung.
Wer mehrere Jahre im Voraus plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen, Vermögenswerte gezielt strukturieren und steuerliche Vorteile optimal ausschöpfen.
Wer hingegen abwartet, verliert möglicherweise Gestaltungsspielräume, die später nicht mehr nachgeholt werden können.
Eine frühzeitige Analyse schafft Transparenz und ermöglicht fundierte Entscheidungen.
Erbschaft und Schenkung sind mehr als reine Steuerfragen
Neben der Steuerbelastung spielen häufig weitere Themen eine wichtige Rolle:
Familieninteressen, Vermögensschutz, Nachfolgeplanung, Immobilienstrategien und langfristige Vermögenssicherung greifen oft ineinander.
Deshalb betrachten wir bei unserer Beratung nicht nur einzelne Freibeträge oder Steuererklärungen.
Als REISS Steuerkanzlei analysieren wir die gesamte Ausgangssituation und entwickeln individuelle Lösungen, die sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und unseren Mandanten maximale Sicherheit gegenüber dem Finanzamt zu geben.
Freibeträge richtig nutzen und teure Fehler vermeiden
Die gesetzlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen bieten enorme Möglichkeiten zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Gleichzeitig gehören Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu den Bereichen, in denen Fehlentscheidungen besonders teuer werden können.
Wer ohne professionelle Begleitung handelt, riskiert unnötige Steuerzahlungen, verlorene Freibeträge, fehlerhafte Bewertungen, versäumte Fristen und langfristige finanzielle Nachteile.
Je früher die Planung beginnt, desto größer sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Als REISS Steuerkanzlei unterstützen wir Sie dabei, Vermögen steuerlich sinnvoll zu übertragen, Freibeträge optimal auszuschöpfen und rechtssichere Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
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